Weitere Maßnahmen

Maßnahmen treffen – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeausweis

Ergänzend zum Testament ist es sinnvoll, die folgenden Maßnahmen vorsorglich vorzunehmen:

Patientenverfügung

Sie bestimmt, was im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls hinsichtlich der Krankenversorgung getan wird, wenn sich die betroffene Person ihrer Umwelt nicht mehr mitteilen kann. Dazu gehört im Extremfall die Frage, ob und wie lange lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden. Damit ist die Patientenverfügung ein wesentliches Mittel der Selbstbestimmung.

Broschüre Patientenverfügung – BMJV

Vorsorgevollmacht

Durch sie hat eine Vertrauensperson die Befugnis, bei Bedarf im Sinne der betroffenen Person Entscheidungen zu treffen und behördliche Vorgänge zu übernehmen. Außerdem kann die bevollmächtigte Person Sorge dafür tragen, dass die Wünsche des Betroffenen hinsichtlich Krankenversorgung und anderer Aspekte gewahrt werden.

Broschüre Betreuungsrecht – BMJV

Organspendeausweis

Bei einigen Krankheiten und Verletzungen bietet ein Spenderorgan die einzige Perspektive auf Überleben bzw. ein halbwegs normales Leben. Mit dem Ausfüllen des Organspendeausweises äußern Sie Ihre Erlaubnis, dass im Falle eines Hirntods Organe oder Gewebe entnommen werden dürfen. Sie können Ihre Erklärung bei Bedarf auch auf bestimme Organe oder Gewebe beschränken. Ihr Organspendeausweis wird nirgends zentral gelagert, Sie können ihn jederzeit anpassen. Außerdem ist es auch möglich, einer Organspende ausdrücklich zu widersprechen. Wichtig ist, dass Ihre Entscheidung für Ärzte sichtbar ist.

Organspende – BMG

Weiter Maßnahmen